Dienstleistung · Sozialversicherung

Sozialversicherungsnummer online beantragen SV-Nummer online beantragen

Auf dieser Seite erhalten Sie ausführliche Informationen über die Beantragung eines neuen Sozialversicherungsausweises bei Verlust, Beschädigung oder Namensänderung. Wir unterstützen Sie professionell bei der Abwicklung.

Privater Antragsservice — kein Angebot der Deutschen Rentenversicherung oder einer Krankenkasse.

Wir bereiten Ihren Antrag anhand Ihrer Angaben auf und versenden ihn per Post an Ihre zuständige Krankenkasse. Servicegebühr: 34,99 € (inkl. USt.).

Sie können einen neuen Sozialversicherungsausweis auch kostenfrei direkt bei Ihrer Krankenkasse oder bei der Deutschen Rentenversicherung beantragen.

Über die Leistung

Der Sozialversicherungsausweis ist ein amtliches Dokument im Sinne des § 18h Sozialgesetzbuch Viertes Buch (SGB IV). Er dient als Nachweis der Zugehörigkeit zur deutschen Sozialversicherung und enthält die für jede versicherte Person eindeutig vergebene Sozialversicherungsnummer.

Bei Verlust, Diebstahl, Beschädigung oder Änderung der personenbezogenen Daten — insbesondere des Namens infolge einer Eheschließung — ist die Neuausstellung zu beantragen. Über unser Online-Verfahren werden alle erforderlichen Angaben elektronisch erfasst und professionell für den Versand an Ihre Krankenkasse aufbereitet.

Wer hat Anspruch?

Antragsberechtigt sind alle in Deutschland gesetzlich oder privat krankenversicherten Personen. Folgende Voraussetzungen sind zu erfüllen:

  • Bestehende Mitgliedschaft bei einer in Deutschland zugelassenen Krankenkasse
  • Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland
  • Vorhandene oder bereits zugeteilte Sozialversicherungsnummer
  • Vollständige Angabe der personenbezogenen Daten

Benötigte Angaben

Für die elektronische Antragstellung halten Sie bitte folgende Angaben bereit:

  • Vollständiger Name & Geburtsdatum
  • Aktuelle Postanschrift
  • Bezeichnung Ihrer Krankenkasse
  • Sozialversicherungsnummer (sofern bekannt)
  • Grund der Neuausstellung (Verlust, Namensänderung etc.)

So funktioniert die Antragstellung

1
Online-Antrag ausfüllen

Erfassen Sie Ihre persönlichen Angaben über unser gesichertes Online-Formular. Dauer: ca. 5 Minuten.

2
Prüfung & Bestätigung

Wir prüfen Ihre Angaben auf Plausibilität und senden Ihnen eine Bestätigung per E-Mail.

3
Versand & Zustellung

Wir übermitteln den Antrag an Ihre Krankenkasse. Der Ausweis wird Ihnen direkt von der Rentenversicherung per Post zugestellt.

Häufig gestellte Fragen

Was kostet unser Service?
Für die Aufbereitung und Abwicklung berechnen wir eine einmalige Servicegebühr von 34,99 € inkl. MwSt. Die Ausstellung durch die DRV selbst ist kostenfrei.
Wie lange dauert die Bearbeitung?
Wir bearbeiten Ihren Auftrag direkt bei Antragsstellung. Die postalische Zustellung durch die Behörde dauert in der Regel 10-14 Tage.
Ist der Service sicher?
Ja, Ihre Daten werden ausschließlich verschlüsselt (TLS 1.3) übertragen und nur zweckgebunden für Ihren Antrag verarbeitet.
Wo finde ich meine Sozialversicherungsnummer?
Ihre Sozialversicherungsnummer finden Sie auf folgenden Dokumenten: auf dem Versicherungsnummernachweis (ehemaliger Sozialversicherungsausweis), der Ihnen von der Deutschen Rentenversicherung per Post zugeschickt wurde, auf Ihrer Lohnabrechnung unter dem Kürzel „SV-Nummer", auf der Lohnsteuerbescheinigung unter „SV" sowie auf Ihrer elektronischen Gesundheitskarte (eGK). Falls Sie keines dieser Dokumente zur Hand haben, können Sie Ihre Nummer auch online über das Self-Service-Portal der Deutschen Rentenversicherung abfragen.
Wie ist die Sozialversicherungsnummer aufgebaut?
Die Sozialversicherungsnummer besteht aus 12 Stellen (Ziffern und einem Buchstaben): Die ersten zwei Stellen sind die Bereichsnummer des zuständigen Rentenversicherungsträgers, Stellen 3–8 enthalten das Geburtsdatum im Format TTMMJJ, Stelle 9 ist der Anfangsbuchstabe des Geburtsnamens, Stellen 10–11 bilden eine Seriennummer (00–49 für Männer, 50–99 für Frauen) und Stelle 12 ist die Prüfziffer. Die Nummer ist individuell und bleibt ein Leben lang unverändert.
Was ist der Unterschied zwischen Sozialversicherungsnummer und Steueridentifikationsnummer?
Die Sozialversicherungsnummer (auch Rentenversicherungsnummer) hat 12 Stellen, enthält einen Buchstaben und wird von der Deutschen Rentenversicherung vergeben – sie dient der Abrechnung von Sozialversicherungsbeiträgen. Die Steueridentifikationsnummer hat 11 Stellen, besteht nur aus Ziffern und wird vom Bundeszentralamt für Steuern vergeben – sie ist für die Lohnsteuerabrechnung zuständig. Beide Nummern werden von Arbeitgebern benötigt, haben aber unterschiedliche Funktionen. Nicht zu verwechseln ist die Sozialversicherungsnummer außerdem mit der Krankenversicherungsnummer, die Ihre Krankenkasse separat vergibt.
Was tue ich, wenn ich meinen Versicherungsnummernachweis verloren habe?
Kein Problem – Ihre Sozialversicherungsnummer ändert sich nicht, auch wenn das Dokument verloren geht. Einen kostenlosen Ersatznachweis können Sie auf drei Wegen beantragen: online über das Self-Service-Portal der Deutschen Rentenversicherung (eservice-drv.de), telefonisch unter der kostenlosen Hotline 0800 – 1000 4800 oder persönlich über Ihre gesetzliche Krankenkasse. Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel bis zu vier Wochen. Alternativ hilft unser Service, den Antrag schnell und unkompliziert für Sie einzureichen.
Wann und wie bekomme ich eine Sozialversicherungsnummer?
Seit 2005 erhält jeder deutsche Staatsbürger die Sozialversicherungsnummer bereits bei der Geburt. Für alle anderen gilt: Die Nummer wird automatisch zugeteilt, sobald Sie erstmals eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung in Deutschland aufnehmen – egal ob Vollzeit, Teilzeit, Ausbildung oder Minijob. Den Antrag stellt in der Regel Ihr Arbeitgeber über Ihre Krankenkasse bei der Deutschen Rentenversicherung. Sie müssen dafür nur Ihrem Arbeitgeber Geburtsname, Geburtsort, Geburtsdatum und Geschlecht mitteilen. Der Versicherungsnummernachweis wird Ihnen anschließend per Post zugeschickt und erscheint spätestens auf der zweiten Lohnabrechnung.
Brauchen Ausländer in Deutschland eine Sozialversicherungsnummer?
Ja – wer in Deutschland sozialversicherungspflichtig arbeitet, benötigt eine Sozialversicherungsnummer, unabhängig von der Staatsangehörigkeit. Das Verfahren ist identisch mit dem für deutsche Staatsangehörige: Der Arbeitgeber meldet den Beschäftigten bei der Krankenkasse an, diese beantragt die Nummer bei der Deutschen Rentenversicherung. Ausnahmen gelten für Arbeitnehmer, die von einem ausländischen Unternehmen nach Deutschland entsandt wurden, in mehreren EU-Staaten gleichzeitig tätig sind oder einer bilateralen Ausnahmevereinbarung unterliegen. EU-Bürger ohne deutsche Krankenkasse können sich direkt an die Deutsche Rentenversicherung wenden.
Was ist der Versicherungsnummernachweis – und ersetzt er den Sozialversicherungsausweis?
Seit dem 1. Januar 2023 ersetzt der Versicherungsnummernachweis den bisherigen Sozialversicherungsausweis. Es handelt sich nicht mehr um einen physischen Ausweis, sondern um ein offizielles Schreiben der Deutschen Rentenversicherung mit Ihrem Namen, Ihrer Sozialversicherungsnummer und dem Ausstellungsdatum. Alte Sozialversicherungsausweise (vor 2023 ausgestellt) bleiben weiterhin gültig. Arbeitgeber können die Versicherungsnummer seit 2023 außerdem automatisiert bei der Rentenversicherung abrufen – eine Vorlagepflicht bei Jobantritt entfällt damit.
Wofür wird die Sozialversicherungsnummer benötigt?
Die Sozialversicherungsnummer wird in vielen Lebenslagen benötigt: Arbeitgeber brauchen sie für die korrekte Abrechnung und Abführung der Sozialversicherungsbeiträge (Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung). Darüber hinaus wird sie bei der Beantragung von Arbeitslosengeld, Elterngeld, Bürgergeld, Erwerbsminderungsrente oder Hinterbliebenenrente benötigt. Auch für Rentenauskünfte bei der Deutschen Rentenversicherung sowie bei jedem Jobwechsel, wenn Sie dem neuen Arbeitgeber Ihre Nummer mitteilen müssen, ist sie erforderlich.
Ändert sich die Sozialversicherungsnummer bei Heirat oder Jobwechsel?
Nein – die Sozialversicherungsnummer bleibt ein Leben lang gleich und ändert sich weder bei einem Jobwechsel noch bei einer Heirat oder Namensänderung. Bei einer Namensänderung (z. B. durch Heirat) müssen Sie jedoch einen neuen Versicherungsnummernachweis beantragen, da das Dokument Ihren aktuellen Namen enthält. Dies ist kostenlos bei der Deutschen Rentenversicherung oder Ihrer Krankenkasse möglich. Bei einem Jobwechsel reicht es, dem neuen Arbeitgeber Ihren bestehenden Nachweis vorzulegen bzw. die Nummer mitzuteilen.
Muss ich den Versicherungsnummernachweis immer bei mir tragen?
Nein. Eine allgemeine Mitführungspflicht existiert seit 2009 nicht mehr. Früher galt sie in bestimmten Branchen wie dem Baugewerbe oder der Fleischwirtschaft, wurde aber abgeschafft. Der Versicherungsnummernachweis ist zwar ein gültiges Ausweisdokument, Sie müssen es jedoch nicht wie einen Personalausweis ständig mit sich führen. Bewahren Sie es sicher in Ihren Unterlagen auf.

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Hinweis: Wir sind ein privater Dienstleister. Die Beantragung bei den offiziellen Stellen ist kostenfrei möglich.